ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

XPROMEDIA
In der Esch 2
45886 Gelsenkirchen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen XPROMEDIA und ihren Kunden.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn XPROMEDIA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Diese AGB gelten für Unternehmer, Vereine, Organisationen sowie Privatpersonen.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote von XPROMEDIA sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das Angebot, die Auftragsbestätigung sowie individuelle Vereinbarungen.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfangs gelten als Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projektes erforderlichen Informationen, Daten, Texte, Bilder, Logos, Freigaben und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Vereinbarte Aufnahme-, Dreh-, Besprechungs- und Freigabetermine sind einzuhalten.

(3) Verzögerungen, die durch den Auftraggeber entstehen, verlängern sämtliche Lieferfristen entsprechend.

(4) Entsteht XPROMEDIA durch fehlende Mitwirkung ein Mehraufwand, ist dieser gesondert zu vergüten.

§ 5 Projektstillstand

(1) Reagiert der Auftraggeber länger als 30 Kalendertage nicht auf Anfragen oder notwendige Freigaben, ist XPROMEDIA berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

(2) Nach 60 Kalendertagen ohne Mitwirkung kann das Projekt ruhend gestellt werden.

(3) Nach 90 Kalendertagen Projektstillstand ist XPROMEDIA berechtigt, das Projekt als beendet zu betrachten und vollständig abzurechnen.

§ 6 Korrekturschleifen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind bis zu drei Korrekturschleifen im Angebot enthalten.

(2) Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.

(3) Grundlegende Konzeptänderungen gelten stets als Zusatzleistung.

§ 7 Musikproduktionen

(1) Der Standardpreis einer Musikproduktion beträgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, 1.700,00 € netto.

(2) Produktionsbeginn ist die erste kreative oder technische Bearbeitung des Projekts.

(3) Enthalten sind die im Angebot beschriebenen Leistungen.

(4) Nachträgliche Änderungen außerhalb der vereinbarten Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 8 Videoproduktionen

(1) Videoproduktionen beginnen ab 1.500,00 € netto.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.

(3) Bereits durchgeführte Drehtage, Vorbereitungen, Schnittarbeiten, Animationen, Grafiken sowie Fremdkosten sind unabhängig von einer späteren Projektfortführung zu vergüten.

§ 9 Webseiten, Grafikdesign und digitale Medien

(1) Webseiten, Grafiken, Logos und digitale Inhalte werden gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang erstellt.

(2) Nachträgliche Änderungswünsche werden gesondert berechnet.

(3) Offene Projektdateien (z. B. Photoshop-, After-Effects-, Premiere-, Cubase-, Illustrator-, InDesign-Dateien) sind nicht Bestandteil des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 10 KI-generierte Inhalte

(1) Bei der Erstellung KI-gestützter Inhalte kann XPROMEDIA keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Exklusivität einzelner Ergebnisse übernehmen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Inhalte vor Veröffentlichung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

§ 11 Vergütung

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(2) XPROMEDIA ist berechtigt, Anzahlungen bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen.

(3) Die Schlussrechnung wird mit Fertigstellung oder Abnahme fällig.

§ 12 Projektabbruch

(1) Kündigt oder beendet der Auftraggeber ein Projekt nach Produktionsbeginn, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

(2) Angefallene Fremdkosten, Studiokosten, Sprecherhonorare, Musikerhonorare, Reisekosten und sonstige Auslagen sind vollständig zu erstatten.

(3) Ist der genaue Leistungsstand nicht mehr eindeutig feststellbar, gelten mindestens 50 % der vereinbarten Auftragssumme als fällig.

(4) Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen bei XPROMEDIA.

(2) Vor vollständiger Zahlung ist jede Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe untersagt.

(3) Die Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 14 Referenznutzung

XPROMEDIA ist berechtigt, erstellte Produktionen, Ausschnitte daraus sowie Projektinformationen für Eigenwerbung, Portfolio, Social Media und Webseite zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 15 Haftung

(1) XPROMEDIA haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist Gelsenkirchen, soweit gesetzlich zulässig.

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